AGB | Stand: 03.04.2026
Gilt für Vermietung und Verkauf über MietMaxX.shop®
1. Vertragspartner & Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Kaufverträge zwischen
MietMaxX.shop®
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11, 63683 Ortenberg – Effolderbach
(Einzelunternehmen)
und dem jeweiligen Kunden (Verbraucher oder Unternehmer).
(2) Kein B2B-Vertrieb nach Österreich
Für Kund:innen mit Sitz in Österreich werden Bestellungen ausschließlich im Rahmen von Verbrauchergeschäften (B2C) angeboten.
Unternehmerische Bestellungen aus Österreich – insbesondere unter Angabe einer UID-Nummer oder mit eindeutig gewerblichem Hintergrund – können nicht berücksichtigt und ggf. storniert werden.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsschluss / Textform / Identitätsprüfung
(1) Mit Abschluss des Bestellvorgangs über die Website (z. B. durch Klick auf „Reservierung abschließen“) gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage zum Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages ab.
Ein Vertrag kommt hierdurch zunächst noch nicht zustande.
(2) Der Miet- bzw. Kaufvertrag kommt durch unsere ausdrückliche Vertragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
Bei Abholung vor Ort kann der Vertrag abweichend auch durch Übergabe und Übernahme des Mietgegenstandes geschlossen werden.
Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich (§ 126b BGB).
(3) Bei Versand erfolgt die Übergabe nach Zahlungseingang sowie ggf. nach Durchführung einer Identitäts- oder Bonitätsprüfung.
Die Vertragsbestätigung in Textform gilt als Annahme des Antrags des Kunden; die Rechnung dient der Zahlungsabwicklung.
(4) Bei Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe an den im Vertrag genannten Mieter.
Zur Identitätsprüfung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Ein Übergabeprotokoll (digital oder mündlich bestätigt) ist ausreichend.
(5) Der Vermieter kann optional eine digitale Signatur (z. B. über einen elektronischen Dokumenten- oder Signaturdienst) zur zusätzlichen Dokumentation einsetzen.
Die Nutzung einer digitalen Signatur ist optional und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses.
(5a) Identitätsprüfung durch Ausweis-Upload
In Einzelfällen kann der Vermieter zur Prüfung der Identität, Vertragsberechtigung oder zur Vermeidung von Betrugsfällen die Vorlage oder den Upload eines gültigen Ausweisdokuments verlangen (z. B. über einen elektronischen Dokumenten- oder Signaturdienst).
Der Kunde ist berechtigt, nicht erforderliche Ausweisdaten (insbesondere Ausweisnummer, Seriennummer, MRZ-Zeilen oder sonstige maschinell auslesbare Merkmale) auf den bereitgestellten Fotos zu schwärzen oder unkenntlich zu machen.
Die übermittelten Ausweisdokumente werden ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet.
Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht.
Die Speicherung erfolgt im Rahmen der technischen Verarbeitung über eingesetzte Systeme sowie im E-Mail-Archiv des Vermieters unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach HGB und AO).
Alternativ kann – nach Abstimmung mit dem Vermieter – eine Identitätsprüfung über den DHL Ident-Check oder durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei Abholung vor Ort erfolgen.
3. Mietzeit
(1) Beginn der Mietzeit bei Versand
Bei Versand beginnt die Mietzeit zu dem Zeitpunkt, ab dem der Mietgegenstand dem Mieter erstmals vertragsgemäß zur Verfügung steht.
Dies ist insbesondere der erste Zustell-, Abhol- oder Bereitstellungsscan des Versanddienstleisters (z. B. „zur Abholung bereit“, „in Filiale eingeliefert“, „Zustellung terminiert“, „Sendung wird bis zum Liefertag gelagert“ oder ein vergleichbarer Status).
Als vertragsgemäße Zurverfügungstellung gilt auch ein Tracking-Status, aus dem eine vom Mieter veranlasste Zustellverschiebung, Terminierung oder Einlagerung hervorgeht.
Eine dadurch bedingte spätere tatsächliche Zustellung oder Abholung hat keinen Einfluss auf den Beginn der Mietzeit.
Der Mietbeginn knüpft nicht an das Versanddatum an.
Der im Vertrag oder Bestellprozess angegebene Mietbeginn stellt einen unverbindlichen Richtwert dar.
Feste Liefertermine können aufgrund der Transportwege und der Abhängigkeit von Versanddienstleistern nicht garantiert werden.
Verzögerungen beim Transport oder bei der Zustellung, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, begründen grundsätzlich keine Ansprüche auf Ersatztermine, Mietminderung oder Schadensersatz.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters.
Erfolgt die Zustellung oder Bereitstellung vor dem vom Mieter angegebenen Mietbeginn, bleibt es beim vereinbarten Mietbeginn; zusätzliche Tage gelten in diesem Fall als kostenfrei und haben keinen Einfluss auf das Mietende.
Abweichend hiervon kann nach Vertragsschluss ein früherer Versand mit entsprechend vorgezogenem Mietbeginn vereinbart werden, sofern der Mieter dem ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmt.
In diesem Fall beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Zustellung bzw. Bereitstellung.
Eine spätere Annahme, Abholung oder Nutzung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Mieters lässt den Mietbeginn unberührt.
(2) Beginn der Mietzeit bei Abholung
Bei Abholung vor Ort beginnt die Mietzeit mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden (Übergabeprotokoll / Übergabebestätigung).
(3) Mietende bei Versand
Das Mietende ist gewahrt, wenn der Mietgegenstand spätestens am letzten Miettag (oder am nächsten Werktag bei Sonn- und/oder Feiertagen) bei einem Versanddienstleister eingeliefert wird.
Der Einlieferungsbeleg dient als Nachweis und ist vom Kunden aufzubewahren.
(4) Mietende bei Abholung
Bei Abholung ist der Mietgegenstand spätestens am letzten Miettag während der Geschäftszeiten am Standort des Vermieters zurückzugeben.
(5) Verspätete Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann für jeden angefangenen weiteren Tag eine Nutzungsentschädigung von bis zu 150 % des vereinbarten Tagesmietpreises berechnet werden, bis der Mietgegenstand tatsächlich zurückgegeben wird.
Diese Regelung berücksichtigt insbesondere zusätzlichen organisatorischen Aufwand sowie mögliche entgangene Vermietungsmöglichkeiten.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5a) Ausbleibende Rückgabe / Abhandenkommen
Wird der Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurückgegeben, bleibt der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5) bestehen.
Der Vermieter kann den Kunden zur Rückgabe auffordern und hierfür eine angemessene Nachfrist setzen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Rückgabe noch eine nachvollziehbare Mitteilung über den Verbleib, kann der Mietgegenstand als abhandengekommen behandelt werden.
In diesem Fall kann Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß §7 Abs. (2) einschließlich Zubehör verlangt werden.
Bereits entstandene Ansprüche auf Nutzungsentschädigung bleiben unberührt.
Dies gilt insbesondere, wenn:
-
der Mietgegenstand trotz Fälligkeit nicht zurückgegeben wird,
-
keine Reaktion auf Rückgabeaufforderungen erfolgt,
-
der Verbleib nicht aufgeklärt werden kann oder
-
der Mietgegenstand verloren gegangen ist oder nicht mehr herausgegeben werden kann.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5b) Rückgabe beschädigter Mietgegenstände
Wird der Mietgegenstand beschädigt zurückgegeben, haftet der Kunde für Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, nach Maßgabe von §7 dieser AGB.
Dies gilt auch bei verspäteter Rückgabe oder wenn während der verlängerten Nutzung weitere Schäden entstehen.
Kann nicht festgestellt werden, dass ein Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war, kann dies im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden oder nicht sinnvoller Reparatur kann Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß §7 Abs. (2) verlangt werden.
Die Pflicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5) bleibt hiervon unberührt.
(6) Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung der Mietzeit ist möglich, bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung und Bestätigung vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
(7) Verkürzung der Mietzeit
Eine Verkürzung der Mietzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch im Einzelfall einvernehmlich vereinbart werden.
(8) Stornierung & Terminänderung
Eine bestätigte Reservierung (Vertragsbestätigung in Textform) kann wie folgt storniert werden:
• bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
• 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: pauschal 30 % der vereinbarten Gesamtmiete
• weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: pauschal 50 % der vereinbarten Gesamtmiete
Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich, sofern der Mietgegenstand zum gewünschten Termin verfügbar ist.
Bei späteren Änderungen gelten die vorstehenden Stornierungsregelungen entsprechend.
Die Pauschalen berücksichtigen insbesondere Reservierungsaufwand, organisatorische Kosten sowie mögliche entgangene Vermietungsmöglichkeiten.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(9) Kein stillschweigendes Fortsetzen des Mietverhältnisses (§ 545 BGB)
Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Mietende führt nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages.
Stattdessen entsteht lediglich ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5).
4. Lieferung & Rückversand
4A. Liefergebiet
Kaufartikel (B2C)
(1) Lieferungen erfolgen standardmäßig innerhalb Deutschlands.
(2) Lieferungen nach Österreich sind ab einem Warenbestellwert von 999 € möglich und erfolgen ausschließlich an Verbraucher (§ 13 BGB).
Unternehmerische Bestellungen aus Österreich – insbesondere unter Angabe einer UID-Nummer – können nicht berücksichtigt und ggf. storniert werden.
(3) Lieferungen in weitere Länder (z. B. Schweiz) erfolgen nicht.
Kund:innen aus dem Ausland können auf eigene Verantwortung einen Paketweiterleitungsservice nutzen.
In diesem Fall gilt die Lieferung mit Zustellung an die deutsche Weiterleitungsadresse als erfüllt.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt ein etwaiger Weitertransport in eigener Verantwortung des Kunden.
Mietartikel
Mietartikel werden ausschließlich innerhalb Deutschlands versendet oder vor Ort zur Abholung bereitgestellt.
Ein Versand ins Ausland – einschließlich Österreich – erfolgt nicht.
4B. Versand
(1) Allgemeine Versandregelungen
Soweit im Angebot angegeben, erfolgt der Versand versichert an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Die bereitgestellte Transportverpackung ist für den Rückversand aufzubewahren und möglichst zu verwenden.
Ist die Verpackung beschädigt oder nicht mehr vorhanden, ist vor Rückversand eine Abstimmung mit dem Vermieter sinnvoll.
Bei Verwendung einer abweichenden Verpackung oder eines anderen Versanddienstleisters kann dies Auswirkungen auf Transportsicherheit und Haftungszuordnung haben.
Etwaige daraus resultierende Schäden oder Mehrkosten können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
(1a) Datenübermittlung an Versanddienstleister
Zur Versandabwicklung und Sendungsverfolgung werden die hierfür erforderlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) an den beauftragten Versanddienstleister (z. B. DHL) übermittelt.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(1b) Abstellgenehmigungen
Erteilt der Kunde dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung oder nutzt entsprechende Zustelloptionen (z. B. Ablage an Wunschort, Nachbar, Paketbox), gilt die Sendung mit der dokumentierten Ablage als zugestellt.
Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Gefahrtragung nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der gewählten Zustelloption.
Ein Einfluss des Vermieters auf die konkrete Ablagesituation besteht in diesen Fällen nicht.
Die Mietzeit beginnt gemäß §3 mit dem maßgeblichen Zustell- oder Bereitstellungsstatus.
(1c) Versandadresse
Der Versand erfolgt an die im Mietvertrag angegebene Adresse.
Änderungen nach Vertragsschluss können aus organisatorischen und sicherheitsbezogenen Gründen im Einzelfall ausgeschlossen sein.
4C. Besondere Regelungen nach Vertragsart
(2) Versand von Mietartikeln
Der Versand von Mietartikeln erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Die Mietzeit richtet sich nach §3 dieser AGB.
Die bereitgestellte Transportverpackung ist nach Möglichkeit für den Rückversand zu verwenden.
(2a) Zustellung per DHL Ident-Check
Bei bestimmten Bestellungen kann die Zustellung per DHL Ident-Check erfolgen.
Die Übergabe erfolgt in diesem Fall an den im Mietvertrag benannten Mieter gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Name im Mietvertrag und Name im Ausweis sollten übereinstimmen.
Eine Übergabe an Dritte oder eine Ablage ist bei dieser Versandart nicht vorgesehen.
Der Ident-Check betrifft ausschließlich die Übergabe und hat keinen Einfluss auf den Beginn der Mietzeit gemäß §3.
(2b) Annahmeverzug / Zustellhindernisse
Kann die Zustellung aus Gründen im Einflussbereich des Mieters nicht erfolgen (z. B. fehlende Annahme, nicht erfüllte Identitätsprüfung oder vom Mieter veranlasste Zustelländerungen), kann dies als Annahmeverzug gewertet werden.
In diesem Fall bleibt die vereinbarte Miete grundsätzlich bestehen.
Eine erneute Zustellung kann auf Wunsch erfolgen; hierfür können zusätzliche Versand- und Bearbeitungskosten anfallen.
(3) Versand von Kaufartikeln
Der Versand erfolgt gemäß Liefergebiet (§4A).
Für Österreich gilt ein Mindestbestellwert von 999 €.
Bei Nutzung eines Paketweiterleitungsservices gilt die Lieferung mit Zustellung an die deutsche Adresse als erfüllt.
4D. Rückversand
(4) Rückversand von Mietartikeln
Der Mietgegenstand ist zum Ende der Mietzeit ordnungsgemäß verpackt und möglichst versichert an den Vermieter zurückzusenden.
Ein bereitgestelltes Retourenlabel kann verwendet werden, ist jedoch nicht zwingend.
Alternativ kann ein Versanddienstleister frei gewählt werden.
Die Rückgabepflicht gilt als erfüllt, wenn der Mietgegenstand fristgerecht versendet wurde (§3).
Der Einlieferungsbeleg dient hierbei als Nachweis.
Der Rückversand ist so zu organisieren, dass Transportschäden nach Möglichkeit vermieden werden.
Fehlt ein angekündigtes Retourenlabel oder geht dieses verloren, ist der Vermieter zu informieren.
Die Rückgabefrist bleibt hiervon unberührt.
(5) Nachweis des Rückversands
Der Einlieferungsbeleg des Versanddienstleisters dient als Nachweis für die rechtzeitige Rückgabe und ist aufzubewahren.
(6) Rücksendungen von Kaufartikeln (Widerruf & Gewährleistung)
Bei Rücksendungen aus Österreich im Rahmen eines Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Rücksendekosten.
Das Transportrisiko richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei bestätigten Gewährleistungsfällen werden Rücksendekosten in Höhe der günstigsten Standardversandart erstattet.
4E. Abholung vor Ort
(7) Abholung & Rückgabe
Bei vereinbarter Abholung erfolgt die Übergabe am Standort des Vermieters während der vereinbarten Zeiten.
Die Rückgabe erfolgt ebenfalls dort während der Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, kann der Termin nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums als nicht wahrgenommen gelten.
In diesem Fall kann eine pauschale Berechnung von bis zu 100 % der Miete des ersten Miettages sowie ggf. angefallener Bereitstellungskosten erfolgen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4F. Gefahrübergang
(8) Gefahrübergang bei Versand von Mietartikeln
Bei Versand an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung mit der tatsächlichen Übergabe an den Mieter über.
Bei Bereitstellung in einer Filiale oder einem Paketshop erfolgt der Gefahrübergang mit der tatsächlichen Abholung.
Wird eine Ablage oder Abstellgenehmigung veranlasst, gilt die Sendung mit der dokumentierten Ablage als übergeben.
Die weitere Risikoverteilung richtet sich in diesem Fall nach den gewählten Zustellbedingungen.
Bei Versand an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister über.
(8a) Gefahr beim Rückversand von Mietartikeln
Für die Wahrung der Rückgabefrist ist die rechtzeitige Einlieferung des Mietgegenstandes bei einem Versanddienstleister gemäß §3 maßgeblich.
Unabhängig davon erfolgt der Rückversand auf geeignete Weise, insbesondere ordnungsgemäß verpackt und nach Möglichkeit versichert.
Weitergehende Rechte und Pflichten der Parteien richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(9) Gefahrübergang bei Abholung
Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übernahme des Miet- oder Kaufgegenstandes auf den Kunden über.
4G. Unfreie Sendungen
(10) Unfreie Sendungen und Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.
5. Zustand des Mietmaterials, Übergabe, Rückgabe, Schäden
(1) Auslieferungszustand & Übergabe
Der Mietgegenstand wird in betriebsfähigem, sauberem und vollständigem Zustand übergeben.
Sofern bei Übernahme keine Mängel angezeigt werden, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Übergabezustands berücksichtigt werden.
Bei Versand erfolgt vorab eine interne Dokumentation des Zustands.
(2) Prüfung bei Abholung
Bei Abholung ist der Mietgegenstand unmittelbar bei Übergabe, spätestens jedoch vor Verlassen des Abholortes, auf Vollständigkeit, offensichtliche Schäden und erkennbare Funktionsmängel zu prüfen.
Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich angezeigt, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Zustands bei Übergabe berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(3) Prüfung bei Versand
Bei Versand ist der Mietgegenstand unverzüglich nach Zustellung, spätestens am Tag der Zustellung, auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Funktionsmängel zu prüfen.
Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Zustellung angezeigt, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Zustands bei Übergabe berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(4) Verdeckte Mängel, verspätete Meldung & Nutzung trotz Defekt
Verdeckte, nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, an den Vermieter zu melden.
Erfolgt eine Anzeige offensichtlicher oder verdeckter Mängel nicht innerhalb der in den Absätzen (2) bis (4) genannten Fristen, kann dies im Streitfall im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob ein Schaden bereits bei Übergabe vorlag oder während der Mietzeit entstanden ist.
Treten während der Nutzung Defektanzeichen auf, ist die Nutzung bis zur Klärung einzustellen.
Wird der Mietgegenstand trotz erkennbarer Defektanzeichen weiter genutzt, können hierdurch entstehende Folgeschäden nach Maßgabe dieser AGB dem Verantwortungsbereich des Kunden zugeordnet werden.
(5) Rückgabezustand & Reinigung
Der Mietgegenstand ist betriebsfähig, gereinigt und vollständig zurückzugeben. Dies umfasst insbesondere auch sämtliches mitgeliefertes Zubehör (z. B. Transportkoffer, Akkus, Ladegeräte, Kabel, Schläuche, Pads oder textile Komponenten).
Fehlende oder beschädigte Komponenten können auf Basis des Wiederbeschaffungswertes berechnet werden.
Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe stark verschmutzt oder nicht gereinigt, kann eine Reinigung nach tatsächlichem Aufwand durchgeführt werden.
Hierfür kann eine Reinigungspauschale von mindestens 30 € angesetzt werden.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
(6) Beschädigung, Verlust, Diebstahl & übermäßiger Verschleiß
Während der Mietzeit richtet sich die Verantwortlichkeit für Schäden am Mietgegenstand und Zubehör insbesondere nach den Umständen der Nutzung. Dies gilt insbesondere bei:
– unsachgemäßer Nutzung oder Fehlbedienung,
– Sturz-, Schlag- und Aufprallschäden,
– Wasser-, Feuchtigkeits- und Witterungsschäden,
– Überlastung,
– Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl,
– mechanischen Einwirkungen (z. B. Drauftreten, Quetschen, Scheuern).
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertigen Gerätes zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Maßgeblich ist der Betrag, der erforderlich ist, um einen gleichwertigen funktionsfähigen Ersatz zu beschaffen.
Ein Abzug „neu für alt“ erfolgt nur insoweit, als dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
Über den bei bestimmungsgemäßer Nutzung üblichen Verschleiß hinausgehender oder übermäßiger Verschleiß kann nach tatsächlichem Aufwand berücksichtigt und nachberechnet werden.
(7) Haftungsreduzierung (falls vereinbart)
Sofern beim jeweiligen Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung mit Selbstbeteiligung (SB) angeboten und vom Kunden gebucht wird, reduziert sich die Haftung des Kunden im Schadensfall auf die vereinbarte SB.
Die Haftungsreduzierung findet keine Anwendung, wenn der Schaden insbesondere beruht auf:
– Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits- oder Herstellerhinweisen,
– vermeidbaren Wasser-, Witterungs- oder Transportlagerschäden,
– Weiterbetrieb trotz erkennbarer Defektanzeichen,
– Verstößen gegen die in diesen AGB geregelten Sorgfaltspflichten.
Weitergehende Regelungen zur Haftungsreduzierung ergeben sich aus §7 dieser AGB und – soweit einschlägig – aus den Versicherungsbedingungen des zugrunde liegenden Maschinenversicherungsvertrages.
(8) Fremde Gegenstände im Rücksendepaket
Werden mit der Rücksendung Gegenstände übersandt, die nicht zum Mietgegenstand gehören, haftet der Vermieter hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter informiert den Kunden einmalig in Textform über den Eingang solcher Gegenstände und bittet um Mitteilung binnen 14 Tagen, wie damit verfahren werden soll.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Vermieter die Gegenstände nach eigenem Ermessen verwerten oder entsorgen. Ein Anspruch auf Ersatz oder Herausgabe besteht in diesem Fall nicht.
6. Nutzung & Sorgfaltspflichten
(1) Der Mietgegenstand ist bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller Bedienungs-, Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Herstellerhinweise zu verwenden.
(2) Verwahrung und Diebstahlschutz
Während der Mietzeit ist der Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Verlust, Beschädigung sowie Witterungseinflüssen zu schützen.
Insbesondere ist bei Transport, Zwischenlagerung sowie bei Arbeitspausen auf eine angemessene und sichere Verwahrung zu achten.
Eine längere unbeaufsichtigte Lagerung in Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen frei zugänglichen Bereichen sollte vermieden werden.
Sofern eine Aufbewahrung im Fahrzeug im Einzelfall nicht vermeidbar ist, sollte sichergestellt sein, dass das Fahrzeug verschlossen ist und der Mietgegenstand von außen nicht sichtbar ist.
Der Mietgegenstand ist insgesamt so aufzubewahren, dass ein Zugriff durch unbefugte Dritte sowie Witterungseinflüsse nach Möglichkeit vermieden wird.
Schäden oder Verluste infolge unzureichender Sicherung oder grob sorgfaltswidriger Verwahrung können nach Maßgabe von §7 dieser AGB dem Verantwortungsbereich des Kunden zugeordnet werden.
(3) Treten während der Mietzeit Funktionsstörungen, technische Defekte oder Schäden auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Die Nutzung ist bis zur Klärung einzustellen, um Folgeschäden zu vermeiden.
(4) Reparaturen, Eingriffe oder Veränderungen am Mietgegenstand bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
(5) Eine Weitergabe, Überlassung oder Untervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht vorgesehen.
(6) Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung, Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen, ungeeigneten Einsatzbedingungen oder einer Missachtung dieser Sorgfaltspflichten beruhen, richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.
(7) Hilfe beim Verladen / Sicherheit beim Transport
Auf Wunsch kann der Vermieter beim Verladen des Mietgegenstandes unterstützend helfen.
Diese Unterstützung erfolgt unverbindlich und ohne Übernahme einer eigenständigen Transport- oder Verladeverantwortung durch den Vermieter.
Die Verantwortung für eine sichere Verladung, Sicherung und den Transport verbleibt beim Kunden.
Beim Verladen, Abholen und Transportieren sind geeignete Schutzkleidung und insbesondere Sicherheitsschuhe zu tragen.
Eine Haftung des Vermieters für Schäden beim Verladen oder Transport besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(8) Elektronische Daten auf Mietgeräten
Soweit der Mietgegenstand über Speicher- oder Protokollfunktionen verfügt, sind vom Kunden erzeugte oder gespeicherte Daten vor Rückgabe zu sichern und – soweit technisch möglich – zu löschen.
Der Vermieter kann nach Rückgabe vorhandene Daten löschen oder das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
Eine Haftung für Datenverluste, die vor Rückgabe nicht ordnungsgemäß gesichert wurden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten eines Mieters von nachfolgenden Mietern eingesehen werden können.
Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Datenlöschung nicht nach, bleibt er für daraus resultierende Datenschutzverstöße in seinem Verantwortungsbereich mitverantwortlich.
7. Haftung bei Schäden, Verlust, Diebstahl & Versicherungshinweis
(1) Grundsatz während der Mietzeit
Ab Übergabe des Mietgegenstandes richtet sich die Verantwortlichkeit für Schäden, Funktionsstörungen, Verschlechterungen, Verluste oder Diebstahl nach den Umständen der Nutzung und Verwahrung.
Dies gilt nicht, soweit ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, den Mietgegenstand sachgerecht, sicher und entsprechend §6 dieser AGB zu nutzen und aufzubewahren.
(2) Umfang der Haftung / Wiederbeschaffungswert
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der erforderlichen Reparaturkosten oder – sofern eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – auf Basis des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertigen Gerätes.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Gerät gleichen Alters und Zustands zu beschaffen.
Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.
Bereits bestehende Gebrauchsspuren, Alter und übliche Abnutzung werden angemessen berücksichtigt.
Dies gilt auch für Zubehör, Transportkoffer, Akkus, Schläuche, Kabel und sonstige Bestandteile.
(3) Fehlende oder beschädigte Komponenten
Nicht zurückgegebene oder beschädigte Komponenten können auf Basis des Wiederbeschaffungswertes ersetzt werden.
Zusätzliche Reinigungs- oder Instandsetzungsarbeiten können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
(4) Meldung von Schäden / Nutzung bei Defekten
Treten während der Mietzeit Defekte, Funktionsstörungen oder ungewöhnliche Auffälligkeiten auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Die Nutzung ist bis zur Klärung einzustellen, um weitere Schäden zu vermeiden.
Wird der Mietgegenstand trotz erkennbarer Defektanzeichen weiter genutzt, können daraus entstehende Schäden im Rahmen der Haftungsregelungen diesem Nutzungsverhalten zugeordnet werden.
(4a) Ersatzgerät
Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz- oder Austauschgeräts besteht grundsätzlich nicht.
Der Vermieter kann im Einzelfall freiwillig ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen, sofern ein geeignetes Gerät verfügbar ist.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(5) Haftungsreduzierung (sofern vereinbart)
Sofern für den Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung wirksam vereinbart wurde, gelten die entsprechenden Selbstbeteiligungen und Bedingungen.
Ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
(5.1) Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des Schadens, mindestens jedoch die vereinbarte Mindest-SB.
(5.2) Typischerweise versicherte Schäden
Im Rahmen einer Haftungsreduzierung sind insbesondere abgedeckt:
– Bedienfehler und einfache Fahrlässigkeit
– Naturereignisse
– Vandalismus
– Glasbruch
– Diebstahl (unter Beachtung der vereinbarten Bedingungen)
– innere Betriebsschäden
– Bergungs- und Rettungskosten
(5.3) Nicht versicherte Schäden
Nicht von einer Haftungsreduzierung erfasst sind insbesondere Schäden, die beruhen auf:
– vorsätzlichem Verhalten
– alkohol- oder drogenbedingter Beeinträchtigung
– grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls
– Nutzung trotz erkennbarer Defektanzeichen
– Missachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen
– Umständen außerhalb der Versicherungsbedingungen
(6) Kein Versicherungsschutz ohne Vereinbarung
Ohne vereinbarte Haftungsreduzierung besteht kein Versicherungsschutz über den Vermieter.
Die Verantwortlichkeit richtet sich in diesem Fall nach den allgemeinen Regelungen dieser AGB.
Es wird empfohlen, bestehenden privaten oder betrieblichen Versicherungsschutz eigenständig zu prüfen.
(7) Mitwirkungspflichten bei Schadensfällen
Im Schadensfall sind dem Vermieter alle zur Aufklärung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Schadenshergang sowie zu möglichen äußeren Einwirkungen (z. B. Sturz, Feuchtigkeit, mechanische Belastung oder Nutzungssituation).
Dies gilt insbesondere, wenn ein Defekt
– ohne erkennbare äußere Einwirkung geltend gemacht wird,
– erst nach Beginn der Nutzung festgestellt wird oder
– erst nach Ablauf der in §5 genannten Prüf- und Meldefristen angezeigt wird.
Eine verspätete Meldung kann im Streitfall bei der Beurteilung des Sachverhalts berücksichtigt werden.
(8) Schadensminderungspflicht
Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl sind zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und der Vermieter unverzüglich zu informieren.
(9) Anzeige bei strafbaren Handlungen
Bei Schäden infolge strafbarer Handlungen (z. B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub) ist der Vorfall unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Die Anzeige sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Das Aktenzeichen sowie eine Bestätigung der Anzeige sind dem Vermieter mitzuteilen.
(10) Dokumentation von Schäden
Das Schadenbild sollte bis zur Abstimmung mit dem Vermieter möglichst unverändert bleiben.
Soweit Veränderungen erforderlich sind, ist der Schaden nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos).
(11) Unterstützung bei Schadensklärung
Der Kunde unterstützt den Vermieter bei der Aufklärung des Schadensfalls sowie – soweit erforderlich – bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen durch Bereitstellung zumutbarer Informationen und Nachweise.
8. Zahlung, Kaution & Identitätsprüfung
(1) Zahlungszeitpunkt
Die Miete sowie ggf. Zusatzkosten (z. B. Zubehör, Verbrauchsmaterial oder Haftungsreduzierung) sind vor Übergabe bzw. Versand vollständig zu zahlen (Vorkasse).
(2) Zahlungsarten
Die im Bestell- bzw. Reservierungsprozess angebotenen Zahlungsarten stehen zur Verfügung.
Barzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich und kann bei Neukunden ausgeschlossen werden.
(3) Kaution
Grundsätzlich wird keine Kaution erhoben.
Der Vermieter kann jedoch in Einzelfällen (z. B. bei Neukunden, höherwertigen Mietgegenständen oder zur Absicherung) eine angemessene Kaution verlangen.
(3a) Zahlung durch Dritte
Zahlungen sollten grundsätzlich durch den im Mietvertrag genannten Mieter erfolgen.
Erfolgt eine Zahlung durch Dritte, kann zur Zuordnung eine Identitäts- oder Plausibilitätsprüfung erforderlich sein.
Der Vermieter ist berechtigt, Zahlungen zurückzuweisen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist.
Bis zur Klärung kann sich die Übergabe oder der Versand verzögern.
(4) Identitätsprüfung bei Abholung
Bei Abholung erfolgt die Übergabe an den im Vertrag genannten Mieter gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
(5) Bonitäts- und Identitätsprüfung
Der Vermieter kann zur Prüfung von Identität, Lieferfähigkeit oder Bonität geeignete Prüfverfahren einsetzen (z. B. externe Dienstleister).
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
(6) Sicherungszweck der Kaution
Eine ggf. erhobene Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere bei:
– Schäden oder Funktionsstörungen
– Verlust oder Diebstahl
– verspäteter Rückgabe
– fehlendem Zubehör
– Reinigungs- oder Instandsetzungskosten
(7) Rückzahlung der Kaution
Die Rückzahlung erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes.
Bei Klärungsbedarf (z. B. Schäden oder offene Forderungen) kann die Kaution bis zur abschließenden Klärung zurückbehalten werden.
(8) Verzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet werden.
(9) Mahnkosten
Für erforderliche Mahnschreiben können pauschale Kosten von 5,00 € je Mahnung angesetzt werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
9. Verkauf & Widerrufsrecht
(1) Widerrufsrecht beim Kauf (Verbraucher)
Beim Kauf von Waren steht Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Einzelheiten zu Frist, Ausübung und Folgen ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
a) versiegelten Hygieneartikeln, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
b) Verbrauchs- und Verschleißmaterial, sofern die Verpackung geöffnet oder benutzt wurde (z. B. Öle, Reinigungs- und Pflegeprodukte, Schleifmittel, Pferdepflegeprodukte),
c) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Widerrufsrecht bei Mietverträgen
Bei Fernabsatzverträgen über die Vermietung beweglicher Sachen kann Verbraucher:innen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, insbesondere durch Reservierung und Bereitstellung des Mietgegenstandes für den vereinbarten Zeitraum.
Dem Mieter ist bekannt, dass das Widerrufsrecht unter diesen Voraussetzungen mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen kann.
(4) Rücksendungen aus Österreich (Widerruf & Gewährleistung)
Bei Widerruf aus Österreich trägt der Kunde die unmittelbaren Rücksendekosten.
Das Transportrisiko richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei bestätigten Gewährleistungsfällen werden Rücksendekosten in Höhe der günstigsten Standardversandart erstattet.
(5) Weiterleitungsservices (z. B. LogoiX, Grenzpaket)
Erfolgt die Lieferung an eine deutsche Adresse eines vom Kunden gewählten Weiterleitungsservices, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfüllt.
Ein Weitertransport erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden.
Gewährleistungsansprüche beziehen sich auf die Lieferung bis zur deutschen Adresse.
(6) Auslandsweiterleitungskosten
Wird die Ware nach Lieferung an eine deutsche Adresse ins Ausland weitergeleitet, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslandsversandkosten, Weiterleitungsentgelten oder damit verbundenen Zusatzkosten.
(7) Mängelhaftung (Verbraucher)
Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(8) Gebrauchtware (Verbraucher)
Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung.
(9) Mängelhaftung (Unternehmer)
Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen.
Für neue Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.
(10) Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen
Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für:
– Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
– Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
– arglistig verschwiegene Mängel
(11) Zustand gebrauchter Waren
Gebrauchte Waren können alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen.
Diese stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
10. Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Schäden nur, soweit diese beruhen auf:
– vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, oder
– einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
(2) Kardinalpflichten
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, soweit keine der folgenden Ausnahmen vorliegt:
– Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
– vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
– Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Produkthaftungsgesetz
Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
11. Besondere Bedingungen für Tier- und Pferdeartikel
(1) Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt ergänzend für Mietgegenstände, die zur Anwendung an oder für Tiere bestimmt sind, insbesondere Therapie- und Technikgeräte sowie Reit- und Stallzubehör.
(2) Bestimmungsgemäße Nutzung
Der Mietgegenstand ist entsprechend den Herstellerangaben sowie den jeweiligen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden.
Eine tiermedizinische Beratung durch den Vermieter erfolgt nicht.
(3) Aufsicht und sichere Anwendung
Der Mieter stellt sicher, dass der Mietgegenstand ordnungsgemäß verwendet wird und keine Gefährdung für Tier, Nutzer oder Dritte entsteht.
Tiere sind während der Nutzung angemessen zu beaufsichtigen.
(4) Gesundheitszustand des Tieres
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der gesundheitliche Zustand des Tieres eine Nutzung zulässt.
Bei Unsicherheiten oder Auffälligkeiten ist die Anwendung zu beenden und ggf. tierärztlicher Rat einzuholen.
(5) Hygiene und Rückgabezustand
Der Mietgegenstand ist trocken, sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben.
Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand kann gemäß §5 dieser AGB berücksichtigt werden.
(6) Verantwortung für Nutzung und Tierverhalten
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Anwendung oder das Verhalten des Tieres entstehen, richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB (§7).
(7) Keine Wirkungs- oder Erfolgsgarantie
Der Vermieter übernimmt keine Garantie für Wirkung, therapeutischen Erfolg oder Passform.
(8) Nutzungshindernisse im Verantwortungsbereich des Mieters
Umstände im Einflussbereich des Mieters – insbesondere Erkrankung, Verletzung oder Verhaltensänderungen des Tieres – führen grundsätzlich nicht zu einer Anpassung oder vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages.
12. Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Der Vermieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung (für Kaufverträge)
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter (der nicht der Beförderer ist) die Ware in Besitz genommen hat.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns:
MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über deinen Entschluss informieren.
Du kannst dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, bist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Standard-Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich aus einer anderen Versandart ergeben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang deiner Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder du den Nachweis erbracht hast, dass du die Ware zurückgesandt hast – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Für einen etwaigen Wertverlust der Ware musst du nur aufkommen, wenn dieser auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei:
– versiegelten Hygieneartikeln, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB)
– Verbrauchs- und Verschleißmaterial, sofern die Verpackung geöffnet wurde
– Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)
Hinweis zu Mietverträgen
Bei Fernabsatzverträgen über die Vermietung beweglicher Sachen kann Verbraucher:innen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, insbesondere durch Reservierung und Bereitstellung des Mietgegenstandes.
Dem Mieter ist bekannt, dass das Widerrufsrecht unter diesen Voraussetzungen mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen kann.
📄 Muster-Widerrufsformular
(Bitte nur ausfüllen und zurücksenden, wenn du den Vertrag widerrufen möchtest.)
An:
MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe ich den Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n):
Bestellt am: ___________________________
Erhalten am: ___________________________
Name des Verbrauchers: __________________
Anschrift: ______________________________
Datum / Unterschrift (nur bei Papierform): __________________